Dichtheitsprüfungen / TV - Inspektionen

Die neue Regelung im Hessischen Wassergesetz, nach der private Zuleitungskanäle einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand führen müssen, ist Anlass für eine Vielzahl von Anfragen. 

Die Planungsdezernenten der Städte warnen die Hausbesitzer vor unseriösen Firmen die Untersuchungen am Kanal unprofessionell durchführen, und lediglich auf ein schnelles Geschäft aus sind.  Allein im Rhein Main Gebiet sind weit über 100.000 Zuleitungskanäle und damit deren Hausbesitzer betroffen.


Die Dichtheitsprüfung von Rohrleitungen, Schächten und Inspektionsöffnungen sind unter anderem nach der DIN  EN 1610 geregelt.Der normale Hausbesitzer kann die mit einer Dichtheitsprüfung einhergehenden Sachverhalte und die aus der Untersuchung resultierenden Prüfprotokolle selten vollständig erfassen. Dieser Sachverhalt wird rücksichtslos ausgenuzt.

Dem Hausbesitzer werden  Schäden am Kanal aufgezeigt, und überhöhte Kostenvoranschläge zur Schadensbehebung angeboten. Oft hat die prüfende Firma weder die handwerksrechtliche Genehmigung, noch der Prüfer die ausreichende Erfahrung und Befähigung solche Untersuchungen fachgerecht durchzuführen.

Die BauArt Projekt GmbH & Co.KG. ist bei der Handwerkskammer Rhein Main mit dem Straßenbauerhandwerk unter der Betriebsnr. 4252615 eingetragen. Neben der Planung und Durchführung von Erdbaumaßnahmen, Maßnahmen im Gleisbau,

Konstruktionen für Bauteile aus wasser-, zement-, kunststoff- und bitumengebundenen Materialien, Erstellen von Verkehrsflächen im Öffentlichen Straßen- und Platzbereich,  Sport- und Spielplatzbau, Wasserbautechnische Maßnahmen, fällt auch die Konstruktion für Bauteile und Bauwerke von Ver- und Entsorgungsleitungen und - anlagen sowie Entwässerungs-einrichtungen für Verkehrsflächen, und in diesem Zusammenhang auch die Prüfungen dieser Anlagen in das Berufsbild.

Gemäß Verordnung über das Meisterprüfungsbild im Straßenbauer Handwerk,veröffentlicht am 27.Februar 2009 im Bundesgesetzblatt, genehmigt vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie werden gemäß § 2 Abs. 11 Dichtheitsprüfungen und deren prüftechnische Dokumentationen von Straßenbauern durchgeführt.

Die von uns vorgenommenen Prüfungen werden immer unter Aufsicht  eigener Ingenieure durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden für Sie fachgerecht und professionell dokumentiert.